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Antrag Schwerbehindertenpark- ausweis (blauer Ausweis)

Informationen zur Dienstleistung

 

EU-einheitlicher Parkausweis (Farbe: blau)
Hinweis: Beantragung im Bürgerbüro Bottrop oder Bürgerbüro Kirchhellen!

  1. für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und blinde Menschen 
  2. für schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

Der hellblaue EU-einheitliche Parkausweis bietet eine Vielzahl an Parkerleicherungen, die z. T. auch in den EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Er berechtigt zum Beispiel auch zum Parken auf speziell gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).

Berechtigtenkreis:

  • schwerbehinderte Menschen die über das Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis verfügen,
  • schwerbehinderte Menschen die über das Merkzeichen "BI" im Schwerbehindertenausweis verfügen,
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen. Für diesen Personenkreis gilt die Besonderheit, dass die zeitlichen Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, nicht gelten.

Den hellblauen EU-einheitlichen Parkausweis erhalten Sie auf Antrag im Bürgerbüro Bottrop sowie im Bürgerbüro Kirchhellen.

Ein persönliches Erscheinen bei der Beantragung des hellblauen EU-einheitlichen Parkausweises ist wegen der im Ausweis zu leistenden Unterschrift erforderlich. Bei der Aushändigung dieses Parkausweises erhalten Sie darüber hinaus eine Broschüre, aus der erkenntlich ist, welche unterschiedlichen Parkerleichterungen in den einzelnen Ländern der Europäischen Union gelten.

Gültigkeitsdauer:

Die Ausnahmegenehmigung (der Parkausweis) wird für die Dauer der Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises jedoch für maximal fünf Jahre widerruflich erteilt.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Wegen der zurzeit hohen Nachfrage nach Dienstleistungen besteht momentan alternativ die Möglichkeit, morgens von 8.00 bis 10.00 Uhr das Bürgerbüro Bottrop auch ohne Termin aufzusuchen. Wenn Sie diese Alternative wählen, müssen Sie sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde


Weitere Informationen finden Sie hier

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