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Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises

Informationen zur Dienstleistung

 

Sollten Sie in einem Bereich mit Hauptwohnsitz wohnen, in dem Bewohnerparkzonen eingerichtet worden sind, können Sie in den Bürgerbüros Bottrop und Kirchhellen einen Bewohnerparkausweis mit ein- oder zweijähriger Gültigkeit beantragen.
("Downloads und Links")
Im Regelfall muss das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen sein.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Wegen der zurzeit hohen Nachfrage nach Dienstleistungen besteht momentan alternativ die Möglichkeit, morgens von 8.00 bis 10.00 Uhr das Bürgerbüro Bottrop auch ohne Termin aufzusuchen. Wenn Sie diese Alternative wählen, müssen Sie sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuero{at}bottrop.de

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellen{at}bottrop.de


Weitere Informationen finden Sie hier

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