Antrag auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
Sollten Sie in einem Bereich mit Hauptwohnsitz wohnen, in dem Bewohnerparkzonen eingerichtet worden sind, können Sie in den Bürgerbüros Bottrop und Kirchhellen einen Bewohnerparkausweis mit ein- oder zweijähriger Gültigkeit beantragen. Gerne können Sie den Bewohnerparkausweis auch online beantragen. ("Downloads und Links") - Aufgrund eines Systemfehlers ist die Online-Beantragung des Bewohnerparkausweises aktuell leider nicht möglich!
Im Regelfall muss das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen sein.
Die Beantragung durch Dritte ist gegen Vorlage einer Vollmacht möglich. Die Vollmacht muss beinhalten, dass kein eigener Stellplatz zur Verfügung steht.
Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.
Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.
Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuero{at}bottrop.de
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellen{at}bottrop.de
Details
Weitere Informationen finden Sie hier
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