Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
Das Ablegen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.
Die Fischerprüfung wird von der unteren Fischereibehörde der Stadt Bottrop zweimal jährlich (April, November) durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, in dem u.a. Fragen aus den Gebieten "Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde" zu beantworten sind.
Im praktischen Teil ist ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das notwendige Zubehör hinzuzufügen.
Voraussetzungen:
- Vollendung des 13. Lebensjahres
- Ständiger Wohnsitz in Bottrop
(Alle Personen, welche Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb von Bottrop haben, können sich ab 2024 nicht mehr für die Fischerprüfungen anmelden)
Zuständig für die Anmeldung zur Fischerprüfung:
Bürgerbüro Bottrop und Bürgerbüro Kirchhellen
Die Fischerprüfung wird am 11. und 12.04.2025 (Anmeldebeginn: ab 11.02.2025, Anmeldeschluss: 21.03.2025).
Informationen zum Vorbereitungslehrgang:
Sofern Sie die Fischerprüfung nicht in der Gemeinde absolvieren möchten, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung von der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
In Bottrop wird diese Ausnahmegenehmigung in den Bürgerbüros in Bottrop und Kirchhellen ausgestellt.
Allgemeine Informationen
Der/die zuständige Ansprechpartner/in im Fachbereich Recht und Ordnung (30/2) - Sicherheit und Ordnung -
Details
Weitere Informationen finden Sie hier