Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft (für private oder gewerbliche Zwecke)
Sie haben die Möglichkeit, aus dem Melderegister über einzelne oder mehrere bestimmte Einwohner Auskunft erteilt zu bekommen. Auf Ihre persönliche oder schriftliche Anfrage hin erhalten Sie vom Bürgerbüro Bottrop oder vom Bürgerbüro Kirchhellen Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade, derzeitige Anschriften sowie, sollte die angefragte Person verstorben sein, eine Mitteilung hierüber.
Die Auskünfte sind gebührenpflichtig. Sie können Sie persönlich in den Bürgerbüros oder online (s. Downloads/Links) beantragen.
Die unter "Details" aufgeführte Gebühr kann bei persönlicher Vorsprache bar oder mit EC-Karte bezahlt werden. Bei Online-Anfragen kann die Gebühr elektronisch bezahlt werden.
Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.
Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.
Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde
Details
Weitere Informationen finden Sie hier
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