Wer gewerbsmäßig mit der Herstellung, der Behandlung oder in Verkehrbringung von Lebensmitteln beschäftigt ist, benötigt vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit gem. § 43 Infektionsschutzgesetz eine Belehrung.
Die Belehrungen finden regelmäßig freitags nachmittags statt.
Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt und kann derzeit nur online erfolgen:
www.bottrop.de/anmeldung-belehrung.
Minderjährige benötigen die Erklärung eines Sorgeberechtigten, weitere Informationenen zur Belehrung sind als Download unter "Downloads / Links" abrufbar.
Es müssen die entsprechenden Dokumente vorbereitet werden (s. auch "Unterlagen & Gebühren").
Der/Die Antragsteller*in muss entweder in Bottrop wohnen oder der Sitz des Arbeitgebers muss in Bottrop sein.
Die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz behält unter folgenden Voraussetzungen dauerhaft ihre Gültigkeit:
Man muss ab der Erstbelehrung innerhalb von drei Monaten eine Tätigkeit aufgenommen haben und regelmäßig alle 2 Jahre an einer Folgebelehrung durch den Arbeitgeber teilnehmen.
Details
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Erklärung eines Sorgeberechtigten
Gebühren
Bescheinigung über Teilnahme und Aushändigung des Zertifikats komplett: 25,00 €
Zweitschrift: 10,00 €
Nur mit Online-Zahlfunktion möglich. Eine manuelle Überweisung der Gebühren ist nicht möglich!
Hinweise
Die Belehrungen finden derzeit statt in der
Aula der Janusz-Korczak-Gesamtschule, Horster Str. 114, 46236 Bottrop
Aufgrund der Corona-Pandemie ist gemäß der aktuellen Rechtslage eine Teilnahme an dieser Belehrung nur möglich, wenn Sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind.Hierüber sind beim Einlass Nachweise (Impfbuch, Genesenenbescheinigung oder ein Befund über einen maximal 48 Std. zurückliegenden Antigen-Schnelltest) vorzulegen.
Leider ist ohne einen Nachweis keine Teilnahme an der Belehrung möglich.
Anerkannte Testzentren in Bottrop finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.bottrop.de/coronavirus/testzentren-anlaufstellen/index.php (Öffnet in einem neuen Tab)
Folgende Hygieneregeln bitten wir zu beachten:
Tragen Sie zur Belehrung bitte Ihren Mund-Nasen-Schutz (ffp2-Maske/OP-Maske).
Es wird gebeten, die Abstandsregeln einzuhalten, auch draußen im Wartebereich vor dem Eingang.
Der Belehrungstermin wird Ihnen mitgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie hier