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Anmelden zur Infektionsschutzbelehrung

Informationen zur Dienstleistung
Wer gewerbsmäßig mit der Herstellung, der Behandlung oder in Verkehrbringung von Lebensmitteln beschäftigt ist, benötigt vor erstmaliger Ausübung der Tätigkeit gem. § 43 Infektionsschutzgesetz eine Belehrung.

Die Belehrungen finden regelmäßig freitags nachmittags statt.

Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt und kann derzeit nur online erfolgen:
www.bottrop.de/anmeldung-belehrung.

Minderjährige benötigen die Erklärung eines Sorgeberechtigten, weitere Informationenen zur Belehrung sind als Download unter "Downloads / Links"  abrufbar.

Es müssen die entsprechenden Dokumente vorbereitet werden (s. auch "Unterlagen & Gebühren").

Der/Die Antragsteller*in muss entweder in Bottrop wohnen oder der Sitz des Arbeitgebers muss in Bottrop sein.

Die Bescheinigung über die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz behält unter folgenden Voraussetzungen dauerhaft ihre Gültigkeit:
Man muss ab der Erstbelehrung innerhalb von drei Monaten eine Tätigkeit aufgenommen haben und regelmäßig alle 2 Jahre an einer Folgebelehrung durch den Arbeitgeber teilnehmen.


Weitere Informationen finden Sie hier

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