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Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) anfordern

Informationen zur Dienstleistung

 

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines/r Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem/der Arbeitgeber/in eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der/die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten. Beim Wechsel des Arbeitgebers ist eine erneute Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines möglich.

Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.

 


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