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Antrag zur Ausstellung einer Sterbeurkunde

Informationen zur Dienstleistung

 

Zum Nachweis Ihrer Geburt, Eheschließung oder dem Tod eines Angehörigen stellt Ihnen das Standesamt einsprachige und mehrsprachige Urkunden oder Abschriften aus den Registern aus.

Zuständig für die Ausstellung ist immer das Standesamt, das den Personenstand beurkundet hat. 

Sie können im Standesamt Bottrop alle Dokumente persönlich abholen oder online beantragen (siehe Downloads/Links). 

Urkunden und Registerabschriften werden nur an die beurkundeten Personen selbst oder an Angehörige in auf- und absteigender Verwandtschaftslinie ausgehändigt.

Andere Personen erhalten nur dann eine Urkunde oder eine Registerabschrift, wenn sie:

  • ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder
  • im Besitz einer Vollmacht sind. 

Folgende Dokumente können Sie erhalten:

  • Einsprachige Geburtsurkunden im DIN A 4 und DIN A 5-Format (Stammbuchformat)
  • Mehrsprachige Geburtsurkunden (international)
  • Abschriften aus den Geburtenregistern/Geburtenbüchern 
  • Einsprachige Eheurkunden im DIN A 4 und DIN A 5-Format (Stammbuchformat)
  • Mehrsprachige  Eheurkunden (international)
  • Abschriften aus den Eheregistern/Heiratsbüchern 
  • Einsprachige Lebenspartnerschaftsurkunden im DIN A 4 und DIN A 5-Format (Stammbuchformat)
  • Abschriften aus den Lebenspartnerschaftsregistern
  • Einsprachige Sterbeurkunden im DIN A 4 und DIN A 5-Format (Stammbuchformat)
  • Mehrsprachige Sterbeurkunden (international)
  • Abschriften aus den Sterberegistern/Sterbebüchern
  • Übersetzungshilfen:

Die EU-Apostillenverordnung sieht die Einführung von Übersetzungshilfen für einsprachige Personenstandsurkunden aus der EU vor.

Diese Übersetzungshilfen können beim Standesamt im Zusammenhang mit der Urkundenanforderung beantragt werden und gelten als Ersatz für eine von einem Dolmetscher gefertigte Übersetzung.

Bitte geben Sie an, in welcher der zur Verfügung stehenden Sprachen die Übersetzungshilfe ausgestellt werden soll.


Weitere Informationen finden Sie hier

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