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Reisepass

Identitätsnachweis und zum Grenzübertritt bei Auslandsreisen, wenn ein Personalausweis nach den Bestimmungen des Zielstaates nicht ausreicht.

Beschreibung

Beschreibung

Der Reisepass kann von Ihnen persönlich im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen beantragt werden. Er wird anschließend von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin erstellt und enthält biometrische Merkmale (Gesichtsfeldspeicherung und Fingerabdrücke auf einem Chip).

Die Erfassung von Fingerabdrücken bei Kindern erfolgt erst ab dem 6. Lebensjahr.

Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen den Antrag im Bürgerbüro persönlich unterschreiben.

Sonderregelungen gibt es bei handlungs- oder einwilligungsunfähigen Passbewerbern.

Die Beantragung eines Reisepasses ist grundsätzlich nur am Ort Ihrer Hauptwohnung möglich.

Bei Namensänderung durch Eheschließung kann der Personalausweis frühestens 8 Wochen vor der Eheschließung beantragt werden. Eine Aufgebotsbescheinigung mit zukünftiger Namensführung ist vorzulegen.

Hinweise:

Den Reisepass können Sie nach 4 bis 6 Wochen in dem Bürgerbüro abholen, in dem Sie ihn beantragt haben. Sie können auch jemanden hierzu bevollmächtigen. Hierzu finden Sie unter "Downloads und Links" ein entsprechendes Formular. Unter "Statusabfrage beantragter Dokumente" (Links und Downloads) können Sie jederzeit den Lieferstatus abfragen. Hierzu müssen Sie lediglich die Dokumentennummer eingeben, die Ihnen auf der Quittung eingetragen wurde. Sollten Sie bei der Beantragung Ihre E-Mail-Anschrift hinterlegt haben, so werden Sie automatisch per E-Mail benachrichtigt.

Wenn Sie den Reisepass kurzfristig benötigen, besteht die Möglichkeit, einen sog. "Expresspass" zu bestellen. Dieser steht i. d. R. innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung bei der Bundesdruckerei zur Verfügung. Aus produktionstechnischen Gründen kann diese Frist jedoch nicht garantiert werden. Ist abzusehen, dass der neue Reisepass auch dann für Sie nicht rechtzeitig vorliegen wird, erhalten Sie sofort einen vorläufigen Reisepass, der jedoch höchstens ein Jahr gültig ist. Vorläufige Reisepässe werden aber nicht von allen Staaten für eine Einreise anerkannt.

Bei Auslandsreisen:

Sobald minderjährige Kinder nicht mit ihren gesetzlichen Vertretern (in der Regel die Eltern) sondern mit Bekannten oder Verwandten ins Ausland reisen, wird von der Bundespolizei empfohlen, eine sog. "Reisevollmacht" der gesetzlichen Vertreter mitzuführen. Unter "Links und Downloads" finden Sie hierzu die entsprechenden Informationen sowie ein Formular.

Wenn sich der Familienname des minderjährigen Kindes von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag beide sorgeberechtigten Elternteile im Reisepass des Minderjährigen eingetragen werden.

Soll nur ein sorgeberechtigter Elternteil bei der Antragstellung vorsprechen, ist neben der Zustimmungserklärung auch das Formular für die Eintragung beider Elternteile auszufüllen und zu unterzeichnen. Beide Formulare finden Sie unter „Links & Downloads“.

Eine Eintragung ist auch dann möglich, wenn es nur einen sorgeberechtigten Elternteil gibt. Diese freiwillige Eintragung dient der Unterstützung der Tätigkeit der Bundespolizei bei Grenzübertritten. Sie ersetzt nicht die oben erwähnte empfohlene „Reisevollmacht“. Ebenfalls befreit diese Eintragung der sorgeberechtigten Eltern im Reisepass des minderjährigen Kindes nicht von schriftlichen Einwilligungen der nicht mitreisenden sorgeberechtigten Person(en) bei Auslandsreisen, sofern die Einreisebestimmungen des Landes dies fordern.

Die aktuellen Einreisebestimmungen sowie Reiseinformationen erhalten Sie nur von der jeweiligen Auslandsbotschaft oder unter "Auswärtiges Amt" (Links und Downloads).

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (Links und Downloads) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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Ab dem 01.05.2024 wird der Reisepass ein leicht verändertes Design haben. (Der Doktortitel wird dann nicht mehr im Namensfeld erscheinen, sondern auf der Rückseite neben den Künstler- und Ordensnamen.)
Aufgrund der damit verbundenen Produktionsumstellung können im Monat April keine Dokumente mit Vordatierung über den 01.05.2024 hinaus bestellt werden. (Vordatierte Antragstellungen - bspw. bei geplanter Eheschließung mit Namenswechsel und kurzfristig danach beabsichtigte internationale Reise).

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