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Abmeldung des Wohnsitzes

Sie ziehen aus Bottrop fort.

Beschreibung

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Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen, Ihre Nebenwohnung aufgeben oder kein fester Wohnsitz mehr besteht. 

Zuständig für Ihre Abmeldung ist die Meldebehörde der Gemeinde, in der Sie bisher mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes kann auch bei der für diesen Wohnsitz zuständigen Meldebehörde erfolgen.

Die Abmeldung Ihrer  Wohnung muss innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen erfolgen. Eine Abmeldung ins Ausland kann frühestens eine Woche vor Verlassen der Wohnung gegenüber der Meldebehörde angezeigt werden. Die Abmeldung im Melderegister erfolgt dann zum tatsächlichen Auszugsdatum. 

Bei Familienangehörigen reicht es aus, wenn einer der Meldepflichtigen für die Abmeldung im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen persönlich vorspricht. 

Eine Abmeldung des Wohnsitzes durch eine bevollmächtigte Person ist ebenfalls möglich. Die bevollmächtigte Person muss neben der erteilten Vollmacht (s. Downloads/Links)  einen von der meldepflichtigen Person ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein (Downloads/Links) sowie eine gut lesbare Kopien der Ausweisdokumente aller Familienmitglieder, die mit ins Ausland verziehen bzw. verzogen sind, vorlegen.  

Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich zu erscheinen oder eine andere Person mit der Abmeldung zu beauftragen, können Sie sich auch schriftlich abmelden. In diesem Fall müssen Sie einen ausgefüllten und unterschriebenen Meldeschein (Downloads/Links) sowie Kopien der Ausweisdokumente aller weggezogenen Familienmitglieder postalisch übersenden.  Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschrift auf dem Abmeldeformular mit der Unterschrift in Ihrem Ausweis übereinstimmt.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

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