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Vaterschaftsanerkennung

Dienstleistung des Bürgerbüros

Beschreibung

Beschreibung

Vaterschaftsanerkennung:

Sie werden oder sind Eltern eines Kindes und sind nicht miteinander verheiratet, dann kann die Vaterschaft durch den leiblichen Vater bei einem

  • Jugendamt oder
  • Standesamt

anerkannt werden. Diese Anerkennung ist freiwillig und nicht zu verwechseln mit einer durch das Gericht festgestellten Vaterschaft.

Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter erforderlich. 

Elterliche Sorge:

Wenn Sie auch die gemeinsame Sorge für Ihr Kind erklären möchten, können Sie diese Erklärung:

  • bei einem Jugendamt (ggf. in Verbindung mit der Vaterschaftsanerkennung) oder
  • vor einem Notar

abgeben. 

Für beide Erklärungen ist das persönliche Erscheinen beider Elternteile notwendig!

Die Erklärungen können bereits vor der Geburt abgegeben werden. Denken Sie daran, die entsprechenden Durchschriften selbst oder über das Krankenhaus dem Standesamt zu übersenden.

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